Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung: Prüfen Sie die Zahlen vor einer Investitionsentscheidung mit Ihrem Steuerberater.
Die Hyperabschreibung 2026 (italienisch „iperammortamento“) ist eine italienische Steuervergünstigung aus dem Haushaltsgesetz 2026: Die Anschaffungskosten neuer Wirtschaftsgüter werden steuerlich erhöht. Wer in Italien in 4.0-Maschinen investiert, Software eingeschlossen, zieht also mehr vom zu versteuernden Einkommen ab, als er ausgegeben hat, im ersten Investitionsband bis zu 180 % zusätzlich. Die Regelung gilt für Investitionen, die vom 1. Januar 2026 bis zum 30. September 2028 abgeschlossen werden, und ist Ende Oktober 2026 voll anwendbar: Auf der Plattform des GSE lassen sich alle drei vorgesehenen Meldungen einreichen. Sie betrifft Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Italien.
Im Artikel über Förderprogramme für die Digitalisierung 2026 haben wir die Maßnahme zusammengefasst. Hier gehen wir ins Detail, das Sie brauchen, wenn Sie ein Softwareprojekt bewerten: welche Programme in Frage kommen, was Vernetzung bedeutet, welche Unterlagen nötig sind und wo am häufigsten Fehler passieren.
Was die Hyperabschreibung 2026 in Italien ist und welche Vorschriften gelten
Rechtsgrundlage ist das Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025, Artikel 1, Absätze 427 bis 436. Die Anschaffungskosten der begünstigten Güter werden ausschließlich für die Berechnung der Abschreibungsraten und Leasingraten erhöht. Das italienische Wirtschaftsministerium MIMIT stellt sie als Nachfolgerin der Steuergutschriften Transizione 4.0 und 5.0 vor und stellt klar, dass es sich nicht um eine Gutschrift handelt, die mit dem Zahlungsformular F24 verrechnet wird: Sie mindert das zu versteuernde Einkommen bei den Ertragsteuern.
Die Durchführungsbestimmungen stehen im gemeinsamen Dekret von MIMIT und Finanzministerium (MEF) vom 7. Mai 2026. Der Rechnungshof hat es am 20. Mai 2026 registriert, auf der Website des MIMIT wurde es am 11. Juni veröffentlicht. Im Amtsblatt erschien nur die Mitteilung über seinen Erlass, in der Gazzetta Ufficiale Nr. 139 vom 18. Juni 2026, die für den vollständigen Text auf die Website des Ministeriums verweist. Wer das Dekret im Amtsblatt sucht und nicht findet, weiß jetzt, warum.
Drei Direktorialdekrete des MIMIT haben danach die Phasen des Verfahrens eröffnet. Die Vorabmeldungen starteten am 12. Juni 2026, die Bestätigungsmeldungen Ende Juli und die Abschlussmeldungen am 15. Oktober 2026.
Eine Neuerung sollten Sie kennen. Das neue italienische Einkommensteuergesetz (Gesetzesdekret Nr. 117 vom 19. Juni 2026) übernimmt die Regelung in Artikel 364, mit den Güterlisten in den Anhängen E und F. Auf Normattiva ist Anhang V des Haushaltsgesetzes ab dem 1. Januar 2027 als aufgehoben vermerkt. In den von uns verglichenen Absätzen sind die Regeln gleich, für Investitionen, die ab 2027 abgeschlossen werden, muss der Steuerberater aber die neuen Fundstellen angeben.
Wer die Hyperabschreibung nutzen kann
Berechtigt sind in Italien ansässige Unternehmen und italienische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, unabhängig von Rechtsform, Größe, Branche und Gewinnermittlungsart. Die Investitionen müssen Produktionsstätten in Italien zugeordnet sein. Da das Gesetz von „Inhabern von Einkünften aus Gewerbebetrieb“ spricht, bleiben Freiberufler ohne gewerbliche Einkünfte außen vor.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in freiwilliger Liquidation, im Konkurs, im Vergleichsverfahren ohne Fortführung oder in einem anderen Insolvenzverfahren sowie Unternehmen mit Sanktionen nach dem italienischen Gesetzesdekret 231/2001. Für alle anderen setzt die Vergünstigung die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten voraus. Haben Sie Beitragsrückstände, gleichen Sie diese vor dem Start aus.
Außerdem braucht es ein Einkommen, von dem abgezogen werden kann. Ein Unternehmen mit Verlust hat keinen sofortigen Vorteil, und was es später nutzen kann, hängt von den Regeln zum Verlustvortrag ab: eine Rechnung, die Sie vor der Bestellung mit dem Steuerberater machen sollten.
Sätze der Hyperabschreibung: die drei Stufen
Der Aufschlag wird gestaffelt auf die in jedem Jahr abgeschlossenen Investitionen berechnet:
| Investitionsanteil | Aufschlag auf die Kosten |
|---|---|
| Bis 2,5 Mio. € | 180 % |
| Über 2,5 Mio. € bis 10 Mio. € | 100 % |
| Über 10 Mio. € bis 20 Mio. € | 50 % |
Für ein KMU zählt fast immer nur die erste Zeile. Die zusätzlichen Abzüge kommen zur regulären Abschreibung desselben Wirtschaftsguts hinzu.
Der Aufschlag kann ab dem Veranlagungszeitraum genutzt werden, in dem Sie die Abschlussmeldung an den GSE senden, sofern das Gut im selben Zeitraum in Betrieb genommen wurde und der GSE das positive Prüfergebnis mitgeteilt hat. Geht die Software im Dezember 2026 live, die Abschlussmeldung aber erst im Februar 2027 raus, verschiebt sich der Vorteil um ein Jahr. Das Gesetz bestimmt außerdem, dass die Steuervorauszahlung für den am 31. Dezember 2026 laufenden Zeitraum ohne Berücksichtigung der Vergünstigung zu berechnen ist.
Hyperabschreibung für Software: was Anhang V zu immateriellen Gütern sagt
Die Anhänge A und B des Plans Industria 4.0 sind nicht mehr maßgeblich: Für die Hyperabschreibung 2026 zählen die Anhänge IV (materielle Güter) und V (immaterielle Güter) des Gesetzes 199/2025, die sie laut MIMIT ersetzen und aktualisieren.
Anhang V betrifft „Software, Systeme, Plattformen, Anwendungen, Algorithmen und digitale Modelle für die digitale Transformation der Unternehmen“. Einen allgemeinen Eintrag für ERP-Software gibt es nicht: Die Liste beschreibt konkrete Funktionen. Für die Projekte, die wir am häufigsten begleiten, sind diese Einträge relevant:
- Steuerung und Koordination der Produktion, integriert mit Werkslogistik und Instandhaltung, mit ausdrücklichen Beispielen wie MES, SCADA und CMMS (Buchstabe d);
- Überwachung der Betriebszustände von Maschinen und Produktionssystemen, angebunden an die Informationssysteme des Werks oder an die Cloud (Buchstabe e);
- Qualitätsmanagement auf Ebene des Produktionssystems (Buchstabe l);
- Systeme für das Lieferkettenmanagement, auch für Dropshipping im E-Commerce (Buchstabe z);
- Steuerung und Koordination der Logistik mit hoher Integration der Dienste, etwa Materialfluss, Versand und Lieferkette (Buchstabe bb);
- künstliche Intelligenz, einschließlich generativer KI, autonomer Agenten, vorausschauender Wartung und Process Mining (Buchstabe dd);
- Integration von IT- und OT-Systemen sowie Plattformen für den Datenaustausch zwischen Partnern der Lieferkette (Buchstabe ff);
- Low-Code- und No-Code-Plattformen für industrielle Anwendungen, operative Dashboards und Prozessautomatisierung (Buchstabe gg).
Die Liste umfasst auch Cybersicherheit, Extended Reality, digitale Zwillinge und Energiemanagement.
Ein Fakturierungsprogramm, ein Vertriebs-CRM oder eine Buchhaltungssoftware entsprechen für sich genommen keinem dieser Einträge. Bei der Steuergutschrift Transizione 5.0 war Unternehmenssoftware förderfähig, wenn sie zusammen mit einer Software zur Energieüberwachung angeschafft wurde; in Anhang V gibt es diese Klausel nicht. Eine Lagerverwaltung, die Materialbewegungen und Versand koordiniert, kann Buchstabe bb nahekommen, ein Modul, das die Produktion plant und Maschinendaten erfasst, Buchstabe d. Die Entscheidung trifft der Gutachter, der die im Gesetz beschriebene Funktion erkennen muss.
Ist Individualsoftware förderfähig?
Weder das Gesetz noch das Durchführungsdekret unterscheiden zwischen Standard- und Individualsoftware: Verlangt wird ein neues immaterielles Wirtschaftsgut, das in Anhang V aufgeführt, vernetzt und mit abzuschreibenden Anschaffungskosten verbunden ist. In den offiziellen Quellen, die wir geprüft haben, gibt es allerdings keine ausdrückliche Klarstellung zu Software, die bei Dritten in Auftrag gegeben wird. Die vorsichtige Antwort lautet: Sie kann förderfähig sein, wenn der Steuerberater sie als immaterielles Anlagevermögen bilanziert und der Gutachter Funktionen und Vernetzung bestätigt.
Daraus folgen zwei praktische Punkte. Der Vertrag muss klarstellen, dass Code und Nutzungsrechte auf das Unternehmen übergehen, damit das Gut bilanziert werden kann. Ein SaaS-Abonnement ist in der Regel ein laufender Aufwand, weder abgeschriebenes Wirtschaftsgut noch Leasingrate, und fällt daher kaum unter den Aufschlag. Auch hier gilt: Lassen Sie es von Ihrem Berater bestätigen.
Vernetzung: die Voraussetzung, die entscheidet
Absatz 429 verlangt, dass die Güter „mit dem betrieblichen Produktionssteuerungssystem oder mit dem Liefernetz vernetzt“ sind. Für eine Software heißt das, nachzuweisen, dass sie automatisch Daten mit Maschinen, mit dem ERP-System oder mit Lieferanten austauscht. Das Datum der Vernetzung muss schon in der Vorabmeldung angegeben werden, und der Abschluss der Investition fällt mit der erfolgten Vernetzung zusammen.
In unseren Projekten ist die Vernetzung eher eine Aufgabe für Integrationen und APIs als für die Oberfläche. Bei Buzzi Connect zum Beispiel kommuniziert die Software über Modbus TCP/IP mit den Schweißmaschinen und stellt die Produktionsdaten für MES und ERP bereit. Genau diese Art von Datenfluss kann ein Gutachter anhand von Logs und technischer Dokumentation prüfen.
Die Voraussetzung „made in EU“ ist entfallen
Die ursprüngliche Fassung von Absatz 427 ließ nur Güter zu, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums hergestellt wurden. Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 38 vom 27. März 2026, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 88 vom 22. Mai 2026, hat diese Einschränkung mit Wirkung für Investitionen ab dem 1. Januar 2026 gestrichen.
Meldungen an den GSE, Gutachten und Testat
Alles läuft über die Plattform „Nuovo Piano Transizione 5.0“ im Kundenbereich des GSE, der staatlichen italienischen Energieagentur, mit Zugang über SPID oder CIE (italienische digitale Identität). Es gibt drei Phasen.
- Vorabmeldung. Für jede Produktionsstätte geben Sie die Güter, die Beträge, das voraussichtliche Abschlussdatum, den Abschreibungssatz und das voraussichtliche Datum der Vernetzung an. Der GSE antwortet innerhalb von zehn Tagen mit einem positiven Ergebnis oder einer Nachforderung, die innerhalb weiterer zehn Tage zu beantworten ist.
- Bestätigungsmeldung. Innerhalb von 60 Tagen nach dem positiven Ergebnis erklären Sie, mindestens 20 % der Kosten jedes Guts bezahlt zu haben, mit Zahlungsdatum, Betrag und Rechnungsangaben. Neue Güter können Sie nicht hinzufügen, die Beträge können nur sinken. Bei Leasinggütern genügt der Vertrag mit der von der Leasinggesellschaft unterzeichneten Bestellung.
- Abschlussmeldung. Nach erfolgter Vernetzung, spätestens am 15. November 2028, melden Sie den Abschluss der Investition und erklären, dass Gutachten und Testat vorliegen.
Das beeidigte technische Gutachten stellt ein in Italien kammerzugelassener Ingenieur oder Industriegutachter aus, alternativ eine akkreditierte Zertifizierungsstelle in Form einer Bescheinigung. Es muss belegen, dass das Gut die Merkmale von Anhang IV oder V aufweist und vernetzt ist. Das Testat unterzeichnet ein Abschlussprüfer oder eine Prüfungsgesellschaft, es bestätigt, dass die Ausgaben getätigt wurden und mit der Buchhaltung übereinstimmen.
Jedes Jahr bleiben zwei regelmäßige Meldungen: bis zum 20. Januar zu den Investitionen und zur geplanten Nutzung des Vorteils, bis zum 30. Juni mit dem Abschreibungsplan. Fehlen die Voraussetzungen, werden die Unterlagen nicht aufbewahrt oder wird das Gut verkauft, ohne es durch ein gleichwertiges zu ersetzen, verliert das Unternehmen den Anspruch, und der GSE meldet die Rückforderung an die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate, mit Zinsen und Strafen.
Rechenbeispiel zur Hyperabschreibung (zur Veranschaulichung)
Nehmen wir eine italienische GmbH (srl), die Metallkomponenten herstellt. 2026 gibt sie eine Software in Auftrag, die die Produktion plant, Maschinendaten erfasst und die Instandhaltung steuert, angebunden an das vorhandene ERP-System. Kosten: 120.000 €. Angenommen, der Gutachter ordnet sie Buchstabe d von Anhang V zu, die Vernetzung ist dokumentiert und die Abschlussmeldung geht im selben Jahr raus, in dem die Software in Betrieb geht.
- Aufschlag: 120.000 € × 180 % = 216.000 € zusätzliche Abzüge.
- Maximale Ersparnis bei der IRES (italienische Körperschaftsteuer) zum Regelsatz von 24 %: 216.000 € × 24 % = 51.840 €.
- Die Ersparnis kommt nicht in einem Jahr: Sie verteilt sich über den steuerlichen Abschreibungsplan der Software.
Das Beispiel ist vereinfacht: Es berücksichtigt keine Zuschüsse auf dieselben Kosten, keine Verlustvorträge, keine Kosten für Gutachten und Testat und auch nicht den Fall einer Personengesellschaft, die der IRPEF (italienische Einkommensteuer) unterliegt. Die tatsächliche Berechnung macht der Steuerberater anhand Ihres Abschlusses.
Typische Fehler bei der Hyperabschreibung
- Sie wie einen Zuschuss oder eine Steuergutschrift behandeln. Es ist ein Abzug: Ohne zu versteuerndes Einkommen bringt er keinen sofortigen Vorteil.
- Ein CRM oder ein rein administratives ERP-System einplanen und davon ausgehen, dass es „4.0-Software“ ist. Gleichen Sie vor der Unterschrift die Funktionen mit den Buchstaben von Anhang V ab.
- Die Beträge in der Vorabmeldung zu niedrig ansetzen. In den späteren Phasen können Beträge nur sinken, und Güter lassen sich nicht hinzufügen.
- Die 60-Tage-Frist für die Bestätigung verstreichen lassen. Laut Dekret führt eine verspätete Meldung zum Scheitern des Verfahrens.
- Das Projekt mit dem Go-live für abgeschlossen halten. Für den GSE fällt der Abschluss mit der Vernetzung zusammen, und der Vorteil beginnt in dem Zeitraum, in dem Sie die Abschlussmeldung senden.
- Den Gutachter erst nach Projektende hinzuziehen, ohne Dokumentation zu Datenflüssen und Integrationen.
Hyperabschreibung, Transizione 5.0 und Nuova Sabatini
Die Mittel für Transizione 5.0, die aus dem italienischen Aufbauplan (PNRR) finanzierte Steuergutschrift, und für Transizione 4.0 sind ausgeschöpft: Der GSE nimmt noch Reservierungen an, die aber nur bedient werden, wenn neue Mittel frei werden. Die Hyperabschreibung ist eine andere Maßnahme: Sie verlangt keine Senkung des Energieverbrauchs und gilt für Investitionen, die ab 2026 abgeschlossen werden. Das Gesetz schließt allerdings Investitionen vom Aufschlag aus, die die 4.0-Steuergutschrift auf materielle Güter von 2025 nutzen (Artikel 1, Absatz 446, Gesetz 207/2024), die sich für bis Ende 2025 eingeleitete Bestellungen bis zum 30. Juni 2026 erstrecken konnte.
Die Nuova Sabatini finanziert Investitionen italienischer KMU, einschließlich Software und digitaler Technologien, mit einem Investitionszuschuss des MIMIT. Absatz 431 erlaubt die Kumulierung der Hyperabschreibung mit anderen Förderungen auf dieselben Kosten, sofern die Förderung nicht dieselben Kostenanteile abdeckt und die getragenen Kosten nicht übersteigt, und legt fest, dass die Bemessungsgrundlage des Aufschlags abzüglich der für diese Kosten erhaltenen Zuschüsse ermittelt wird. In der Praxis lassen sich beide Maßnahmen kombinieren, der Aufschlag wird aber auf einen niedrigeren Betrag berechnet. Die Kumulierung muss auch anhand der Sabatini-Regeln geprüft werden: Beziehen Sie Bank und Steuerberater gemeinsam ein.
So bereiten Sie ein Softwareprojekt auf die Hyperabschreibung vor
Die Methode, die wir unseren Kunden vorschlagen, geht von der Vorschrift aus und kommt beim Angebot an, nicht umgekehrt.
- Schreiben Sie auf, welchen Prozess Sie digitalisieren wollen, und verknüpfen Sie ihn mit einem bestimmten Buchstaben von Anhang V. Finden Sie keinen passenden Buchstaben, kann das Projekt trotzdem sinnvoll sein, aber ohne Hyperabschreibung.
- Lassen Sie den Gutachter die Beschreibung vor der Bestellung lesen, nicht erst nach Projektende.
- Verlangen Sie ein nach Modulen gegliedertes Angebot mit getrennten Posten für Entwicklung, Fremdlizenzen, Hardware und Schulung: Der Prüfer arbeitet mit den Rechnungen.
- Planen Sie die Termine: Vorabmeldung, Anzahlung von 20 % innerhalb der 60 Tage für die Bestätigung, Vernetzung und Abschluss im selben Veranlagungszeitraum, in dem die Software in Betrieb geht.
- Bestehen Sie auf technischer Dokumentation zu den Integrationen (Protokolle, APIs, Datenflüsse, Logs): Der Gutachter braucht sie, und Ihnen nützt sie auch danach.
Wenn wir individuelle Unternehmenssoftware entwickeln, arbeiten wir in Sprints von zwei Wochen, mit einer Staging-Umgebung, in der der Kunde jedes Release testet, und der Code bleibt Eigentum des Kunden. Zielt das Projekt auf die Hyperabschreibung, ergänzen wir ein Dokument, das jedes Modul dem passenden Eintrag im Anhang zuordnet und die Vernetzung beschreibt. Brauchen Sie dagegen ein CRM für Ihren Vertrieb ohne Bezug zu Produktion oder Lieferkette, sagen wir Ihnen das gleich: Die Hyperabschreibung spielt dann vermutlich keine Rolle.
Sprechen wir darüber
Wenn Sie an ein schlankes MES, eine Instandhaltungssoftware oder eine Anbindung von Maschinen an das ERP-System denken und wissen möchten, ob das unter die italienische Hyperabschreibung 2026 fallen kann, vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir gehen von Ihrem Prozess aus, sagen Ihnen, welche Funktionen Anhang V entsprechen können, und erstellen eine technische Beschreibung, die Gutachter und Steuerberater bewerten können. Die steuerliche Entscheidung bleibt bei ihnen.
Quellen, abgerufen am 29. Oktober 2026 (auf Italienisch)
- Normattiva, Gesetz Nr. 199 vom 30. Dezember 2025, Artikel 1, Absätze 427-436 und Anhang V
- Normattiva, Gesetzesdekret Nr. 38 vom 27. März 2026, Artikel 7
- Normattiva, Gesetzesdekret Nr. 117 vom 19. Juni 2026, Artikel 364
- Gazzetta Ufficiale, Mitteilung des MIMIT zum Dekret vom 7. Mai 2026, Amtsblatt Nr. 139 vom 18. Juni 2026
- Dipartimento per il programma di Governo, Durchführungsdekret zur Hyperabschreibung unterzeichnet
- MIMIT, Nuovo Piano Transizione 5.0 - Iperammortamento
- GSE, Nuovo Piano Transizione 5.0: Überblick, Zugang und Stand der Mittel für Transizione 5.0
- incentivi.gov.it, Beni strumentali - Nuova Sabatini